
Sie haben 16 Stimmen zur Verfügung. Diese können Sie insgesamt vergeben durch ein Kreuz in der Kopfleiste der AUF-Liste.
Sie können aber auch einzelnen Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben (häufeln). Ein Kandidat darf aber höchstens 3 Stimmen erhalten.
Beim Häufeln darf die Gesamtzahl von 16 vergebenen Stimmen nicht überschritten werden, da ansonsten der Stimmzettel ungültig wird.